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1263. April 9. Breslau.

5 id. Apr.

Heinrich, Herzog von Schlesien, übergiebt seinem Getreuen Gerhard von Glogau seine Insel zwischen den Kirchen von St. Adalbert und dem heil. Geist, den Mauern der herzoglichen Burg und dem Ohlauufer (d. h. die Neustadt) zur Aussetzung nach Magdeburger Rechte, wie Breslau selbst ausgesetzt ist, nebst dem 3ten Pfennig vom Gerichte und das Gericht selbst in hohen und niedrigen Sachen, wie es der Erbvogt von Breslau hat, eine Badestube, die Verkaufsstätten (macellis venalium rerum) einer Mühle auf der Ohlau und allem Ändern, was sonst die Vögte in den zu diesem Rechte ausgesetzten Städten zu haben pflegen. Die Kolonisten werden nach 5 Freijahren die Lasten übernehmen, welche sonst den zu gleichem Rechte ausgesetzten herzoglichen Städten obliegen.

Z.: Graf Joh. von Würben, Graf Nichol, Mletsco, die Gebrüder Ebirhard und Symon, Alb. Twardava. Ausgefertigt durch den dom. Otto.


(Drescher) diplom. Nebenstunden 62, Gaupp Magdeb.-Hall. Recht 335, Stenzel Urkundensammlung 405 Korn Bresl. Urkundenbuch S. 29 aus einem Transsumte von 1290 St. A. A. 16. In diesem ist bei der Jahreszahl 1263 sichtlich ein X. wegradirt, so dass ursprünglich 1273 gestanden hat.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.